Freie Kräfte Königs Wusterhausen

Von Lesern zugeschickt: Hausdurchsuchungen bei Bürger der Stadt Oldenburg/Niedersachsen

von Schriftführer am Mrz.06, 2010, abgelegt unter Dies und Das

Am 05.03.2010 gegen 8.15 Uhr hatte ein Bürger der Stadt Oldenburg einen nicht so erfreulichen Besuch.

Als es gegen 8.15 Uhr an seiner Wohnungstür schellte und er nicht sofort die Tür öffnete, hörte er schon „hier ist die Polizei wir haben ein Durchsuchungsbeschluss, öffnen sie die Tür!“ Als er daraufhin die Tür öffnete stürmten schon die Beamten der Polizei Oldenburg in seine Wohnung. Der Betroffene war erst einmal perplex und wollte seinen Rechtsanwalt anrufen, dieses wurde jedoch im ersten Moment nicht zugelassen. Somit beugte er sich der Polizei Willkür und hörte sich an was die Beamten zusagen hatten. Als der Durchsuchungsbeschluss dann ausgehändigt wurde, bat er darum einen von ihn benannten Zeugen dazu zu holen, welches aus Sicht der Beatmen nicht von Nöten wäre, da ein Zeuge von der Stadt Oldenburg anwesend war, somit wurde auch dieses verneint! Und schon machte sich die Polizei zielsicher an die Computer von dem Betroffenen. Es wurden beim Beschuldigten zwei Neuwertige Laptops, zwei Computer, eine Digital Kamera, eine Daten CD sowie 13 Aufkleber „Belegexemplare“ sichergestellt.

Der Grund für diese Hausdurchsuchung ist die Verleumdung und Beleidigung an einen Oldenburger Staatsschutz Beamten der Anzeige gegen diesen Bürger auf Verdacht erstattete!

Original Ausschnitt des Durchsuchungsbeschlusses

„Die Anordnung beruht auf den §§ 98, 102 StPO. Der Beschuldigte ist verdächtig, als Verantwortlicher Herausgeber der Homepage www.anol.tk am 26.02.2010 eine Fotomontage ins Internet gestellt zu haben, die den Geschädigten „Staatsschutz Beamten“ als Stasi-Spitzel verunglimpft (strafbar gem. §§ 187, 185 StGB)

Von einer vorherigen Anhörung Beteiligter ist abgesehen worden, weil sie den Zweck der Maßnahme gefährdet hätte.“

Wir haben uns über den Vorfall etwas weiter erkundigt, es geht dabei um ein Bild welches im Internet unter http://de.indymedia.org/images/2006/10/158355.jpg aufrufbar ist. Dieses wurde mit einer Sprechblase versehen, in der stand „Stasi 2.0“. Diese Sprechblase wurde auf dem Bild über einen der dort abgebildeten Beamten angebracht! Das veränderte Bild wurde wohl auf der Seite www.anol.tk in veränderter Form veröffentlicht. Die Seite www.anol.tk ist aber seit dem 04.03.2010 nicht mehr aufrufbar, also ein Tag vor der Hausdurchsuchung offline gegangen. Ob und in wie weit der Oldenburger Bürger damit in Verbindung steht ist unklar. Aber das man jetzt in diesem System Angst haben muss, dass man schon für eine Beleidigung oder Verleumdung gleich eine Hausdurchsuchung erwarten muss ist ein Zeichen dafür das dieses System am Ende ist. Wer schützt Bürger und Bürgerinnen vor Repressionen des Staates?

Die Hausdurchsuchung stellt sich aus unserer Sicht für Rechtswidrig da, alleine das dem Beschuldigten der Anruf bei seinem Anwalt untersagt wurde, so wie das herbei rufen eines von Ihn bestimmten Zeugen! Weiteres zu der nicht gerechtfertigten Durchsuchung siehe Deutsches Rechtsbüro.

Deutschen Rechtsbüro: Beschlagnahme von Computer-§§ 102ff. StPO

Nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 12.04.2005, Az. 2 BvR 1027/02, zu finden in NJW 2005, 1917 und vom 02.03.2006, Az. 2 BvR 2099/04, zu finden in NJW 2006, 976, ist die Beschlagnahme des gesamten Computers aber rechtswidrig. Es liegt ein Verstoß gegen
– Art. 2 I GG, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung,
– und gegen Art. 13 GG, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung,
vor.

Bei einer Durchsuchung und Beschlagnahme muss nämlich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden, d.h. die Beschlagnahme des Computers muss

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für den Strafverfolgungszweck erfolgversprechend sein,
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zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein, also es dürfen keine milderen Mittel zur Verfügung stehen,
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und der Eingriff muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachtes stehen.

Das bedeutet, dass die Beamten bei einer Hausdurchsuchung den Computer zunächst einmal mit Suchbegriffen und Suchprogrammen auf die Straftat hin sichten müssen. Sie dürfen dann nur den Teil der Daten kopieren, der Inhalte im Zusammenhang mit der Straftat aufweist. Nur wenn eine Sichtung und Trennung der Daten auf dem Computer vor Ort nicht möglich ist, dürfen alle Daten mitgenommen werden. Sie müssen dann bei der Behörde gesichtet werden, und für die Straftat unbedeutende Daten müssen gelöscht werden.

In wie weit die beschuldigte Person Rechtsmittel gegen die Durchsuchung und den Anschuldigungen erhebt wird er mit seinem Rechtsanwalt besprechen! Wir wünschen dem angeschuldigten Bürger alles Gute und viel Erfolg im Kampf gegen dieses System und seinen Machenschaften. Wir helfen gerne weiter bei Fragen und unterstützen da wo wir können, sollten sich andere bereit erklären weitere Hilfe zu leisten so schreibt einfach direkt an die NPD-Oldenburg wir leiten dieses dann weiter oder direkt an die beschuldigte Person e-post:

Buerger-Repressionen@web.de

Mit Solidarischen Grüßen

NPD-Oldenburg


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